Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung Hartleib (AGB`s)

 

§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel

(1) Für die über dieser Internetseite begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Unternehmens (nachfolgend „Personalvermittlung Hartleib“) und seinen Kunden, gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Abschließung.

(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

§2 Vermittlungsvergütung

(1) Für die Vermittlung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis verpflichtet sich der Auftraggeber/-in, sobald er diese Tätigkeit durch die PAV-Hartleib aufnimmt, dies unverzüglich der PAV-Hartleib mitzuteilen sowie seinen gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein im Original zur Abrechnung der Vermittlungsprovision gemäß § 296 Abs. 3 SGB III in Höhe von 2000 € bzw. 2500 € inkl. Mwst. abzugeben.

(2) Der Auftraggeber/-in ist selbst zur Zahlung der Vermittlerprovision in Höhe von 2000 € bzw. 2500 € inkl. Mwst. nur dann verpflichtet, wenn in Folge der Vermittlung durch die PAV-Hartleib ein Arbeitsvertrag in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 15/h Woche, zustande gekommen ist. (gemäß §296 Abs. 2 Satz 1 SGB III)

(3) Sofern der Auftraggeber/-in seinen Originalen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein rechtzeitig abgegeben hat, ist die Zahlung der Vermittlungsprovision nach Maßgabe von §45 Abs. 6, bis zur Zahlung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit gestundet. (gemäß § 296 Abs. 4 SGB III)

(4) Wichtig zu beachten: – die Arbeitsvertragsunterschrift sowie der Arbeitsbeginn müssen innerhalb der Gültigkeit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines liegen – der Arbeitsvertrag muss mit einer mindest Dauer von 3 Monaten sowie mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindest 15/h abgeschlossen werden

§ 3 Datenschutz

(1) Die PAV-Hartleib erhebt und nutzt die Daten des Auftragsgebers soweit dies für die erfolgreiche Vermittlung erforderlich ist. Die Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt in elektronischer und schriftlicher Form und nur zu diesem Zweck, was der Auftraggeber/-in hiermit ausdrücklich genehmigt.

§ 4 Vertragsdauer und -beendigung

(1) Dieser Vermittlungsvertrag wird unbefristet abgeschlossen und ist von beiden Seiten jederzeit, binnen in 14 Tagen schriftlich Kündbar.

(2) Bei Abreitsaufnahme, nicht durch die PAV-Hartleib, kann der Vermittlungsvertrag nach Kündigungsrecht kostenfrei wie fristlos gekündigt werden.

(3) Ein -zum Zeitpunkt der Beendigung- bestehender Anspruch auf die Vermittlungsprovision bleibt von der Kündigung unberührt. Durch eine erfolgreiche Vermittlung des Auftraggebers durch die PAV-Hartleib endet der Vermittlungsvertrag automatisch und bedarf keiner gesonderten Kündigung.

§ 5 Sonstiges

(1) Der Arbeitsvermittler gibt keine Zusage zu dem Verdienst, Arbeitszeit bzw. -ort und Dauer des Arbeitsverhältnisses, ebenso haftet er nicht für Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.

§ 6 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.